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Seit dem 30. September 2004 gelten neue Bestimmungen fĂŒr die Einreise in die USA. Von jedem Reisenden, d.h. auch von den nicht-visapflichtigen Besuchern, werden am Einreiseflughafen / Seehafen die FingerabdrĂŒcke digital eingescannt und ein digitales PortrĂ€tphoto erstellt. Zu Einzelheiten siehe "Einreisebestimmungen fĂŒr deutsche Staatsangehörige". Weitere Informationen können auf der Website des Department of Homeland Security unter www.dhs.gov/us-visit eingesehen werden.
Seit dem 5. MĂ€rz 2003 sind die europĂ€ischen Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, den Zollbehörden der USA Flug- und Reservierungsangaben von Passagieren zur VerfĂŒgung zu stellen. ZusĂ€tzlich zu diesen Reservierungsdaten wird seit Oktober 2005 die Adresse (StraĂenname und Hausnummer, Stadt, Bundesstaat, Postleitzahl) verlangt, an der sich der Passagier wĂ€hrend seiner Reise in die USA aufhalten wird. Reisenden, die keine Adressenangaben machen, kann die Einreise verweigert werden.
Seit dem 1. Januar 2003 werden die GepĂ€ckstĂŒcke sĂ€mtlicher Flugpassagiere auf Explosivstoffe durchleuchtet. Die Transport Security Administration (TSA) weist Flugreisende darauf hin, die Koffer nicht mehr abzuschlieĂen, um manuelle Nachkontrollen zu ermöglichen. Die TSA hat das Recht, alle GepĂ€ckstĂŒcke zu öffnen, verschlossene auch gewaltsam. In jedem Fall wird ein Hinweiszettel ĂŒber die erfolgte Kontrolle im Koffer hinterlegt, in dem auf Haftungsausschluss bei BeschĂ€digung oder Verlust einzelner Inhalte hingewiesen wird.
Aufgrund der Besonderheiten der eingesetzten GerĂ€te empfiehlt die TSA einige Umstellungen beim Kofferpacken. So sollten Geschenke nicht mehr verpackt und BĂŒcher nur noch nebeneinander eingepackt werden. Lebensmittel sollten im HandgepĂ€ck verstaut werden (Achtung, zollrechtliche Vorschriften beachten). Die Einfuhr von Lebensmitteln unterliegt strengen Kontrollen und weit gehenden EinschrĂ€nkungen.
Informationen zum Thema Einreise in die USA können Reisende auf der Internetseite der amerikanischen Botschaft unter www.usembassy.de abrufen.
Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters, benötigen ein eigenes Reisedokument.
Deutsche Staatsangehörige nehmen am âVisa Waiverâ Programm der USA teil und können als Touristen, GeschĂ€ftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie
Wenn Sie aus einem anderen Grund in die USA reisen, ist grundsĂ€tzlich ein Visum erforderlich â zum Beispiel wenn Sie
Bei der visumfreien Einreise wird die tatsĂ€chlich erlaubte Aufenthaltsdauer individuell festgelegt und soll dem Reisezweck entsprechen. Eine spĂ€tere VerlĂ€ngerung der Aufenthaltsgenehmigung â etwa, wenn sich Ihre Abreise durch unvorhergesehene UmstĂ€nde verzögert â ist nicht möglich (anders, wenn Sie mit einem Visum eingereist sind: In diesem Fall kann jedes BĂŒro der Einreisebehörde BCIS eine VerlĂ€ngerung des Aufenthalts genehmigen). Der Tag, an dem Sie spĂ€testens die USA wieder verlassen mĂŒssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted until xx-xx-xx". Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. MĂ€rz, nicht der 3. Oktober!).
Die visumfreie Einreise in die USA im Rahmen des âVisa Waiverâ-Verfahrens ist mit dem (bordeauxroten) maschinenlesbaren deutschen Reisepass auch weiterhin möglich.
Der Pass muĂ mindestens fĂŒr die Dauer des Aufenthaltes gĂŒltig sein. Alle Reisenden, auch Kinder, benötigen einen eigenen Pass. Die Höchstaufenthaltsdauer betrĂ€gt 90 Tage.
VorlÀufige ReisepÀsse sind nicht zur visumfreien Einreise zugelassen.
KinderreisepĂ€sse sind nur dann zur visumfreien Einreise zugelassen, wenn sie vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt und nach diesem Datum nicht verlĂ€ngert wurden. DarĂŒber hinaus mĂŒssen sie unbedingt ein Lichtbild enthalten.
Bitte lesen Sie unsere ausfĂŒhrlichen Informationen unter dem Punkt âEinreisebestimmungenâ.
Rechtsverbindliche AuskĂŒnfte können Ihnen nur eine US-Vertretung in Deutschland oder die amerikanischen Behörden in den USA erteilen.
gemĂ€Ă:[ http://www.auswaertiges-amt.de]