
Als deutsche Staatsbürgerin bzw. als deutscher Staatsbürger bist du verpflichtet, dich jederzeit mit gültigen Ausweispapieren ausweisen zu können (Personalausweis oder Reisepass). Ab dem 16. Lebensjahr hast du das Recht auf einen Personalausweis diesen musst du auch in Diskotheken oder beim Kauf von Spirituosen vorweisen. Natürlich kannst du deinen Ausweis nicht nur einemal Beantragen bei verlust des Ausweises wird dir gegen eine Bearbeitungsgebühr ein neuer Ausweis ausgestellt.
1. Die Beantragung des Ausweises muss persönlich erfolgen. Es darf kein Verterter geschickt werden. Bei der Beantragung musst du ein gültiges Passbild und deinen Ausweis mitbringen.
2. Jugendliche unter 16 Jahren können bereits bis zu drei Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres ohne Einverständniserklärung der Eltern einen Personalausweis beantragen, der jedoch erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres gültig wird und ausgehändigt werden kann.
3. Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 3-4 Wochen, man erhält einen Brief wenn der Ausweisfertiggestellt ist. Der Ausweis kann entweder persönlich abgeholt werden, oder durch eine Person die, die Vollmacht übertragen bekommen hat. Vollmachten können nur schriftlich Übertragen werden. Die Person die, die Vollmacht übertragen bekommen hat muss dies schriftlich im Amt vorweisen.