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Auch im Umgang mit elektronischen Kommunikationsmitteln sind die Regeln der Höflichkeit zu befolgen.
Die grundlegenden Umgangsformen im Internet sind in der sogenannten Nettiquette festgehalten. Die Grundidee ist: Vergessen Sie niemals, dass auf der anderen Seite der Maschine ein Mensch sitzt.
Behandeln Sie E-Mails grundsÀtzlich wie herkömmliche schriftliche Briefe. Beachten Sie insbesondere folgende Punkte:
E-Mails sollten mit einer aussagekrĂ€ftigen Betreffzeile versehen werden. Dies ermöglicht dem EmpfĂ€nger die Beurteilung, ob es sich um unerwĂŒnschte Post handelt, und erleichtert ihm das spĂ€tere Suchen und Einordnen Ă€lterer E-Mails.
Beachten Sie, dass bei Verwenden der Antwort-Funktion die Betreffzeile meist automatisch angepasst wird. Bei einem lĂ€ngeren Briefwechsel kommen so leicht Texte wie âRe: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Ihre Kontaktaufnahmeâ zustande, die nicht nur unleserlich sind, sondern meist lĂ€ngst nichts mehr ĂŒber den Inhalt der E-Mails aussagen. Geben Sie bei lĂ€ngeren Briefwechseln besser einen neuen Betreff an.
Schreiben Sie E-Mails im Reintext-Format. Das Format HTML ist unvorteilhaft, weil es dazu verleitet, zwei Worte Text mit siebzehn speicherintensiven Grafiken zu versehen und schÀdlichen Code verbergen kann.
Eine E-Mail gliedert sich wie ein Brief in die Teile Anrede, Inhalt und GruĂ. Verwenden Sie bei der ersten Kontaktaufnahme und der Antwort darauf stets eine Anrede; folgen weitere E-Mails, können Sie die Anrede weglassen.
Zur Typografie gelten dieselben Richtlinien wie allgemein im Internet: GROSSBUCHSTABEN gelten als Schreien, Smileys ;-) dienen dazu, GefĂŒhle auszudrĂŒcken.
Verschicken Sie auf keinen Fall unaufgefordert gröĂere AnhĂ€nge. Das Herunterladen eines Anhangs kann je nach Internetanbindung sehr lange dauern, mit einem handelsĂŒblichen Modem beispielsweise 20 Minuten pro Megabyte. Sie quĂ€len damit möglicherweise den EmpfĂ€nger, der je nach System AnhĂ€nge im Voraus nicht angezeigt bekommt und das laufende Herunterladen nicht mehr abbrechen kann. AnhĂ€nge wie Visitenkarten bis zu einer GröĂe von 200 Kilobytes können Sie bedenkenlos senden, alles darĂŒber sollten Sie nur mit Zustimmung des EmpfĂ€ngers abschicken.
Weisen Sie im E-Mail-Text stets auf alle AnhÀnge hin! Einige Computerviren können AnhÀnge an ausgehende E-Mails anheften, ohne dass dies vom Absender bemerkt wird. Der Hinweis versichert dem EmpfÀnger, dass der Anhang tatsÀchlich von Ihnen stammt und gewollt ist.
E-Mails werden vom Gesetzgeber als GeschĂ€ftsbrief betrachtet und unterliegen damit den selben Bestimmungen wie alle geschĂ€ftliche schriftliche Korrespondenz. Beachten Sie insbesondere, dass der Schlussbereich der E-Mail gesetzlich vorgeschriebene Angaben enthalten muss, deren Weglassen zu rechtlichen Konsequenzen gegen Ihr Unternehmen fĂŒhren könnte. NĂ€heres dazu finden Sie im Kapitel
Beachten Sie, dass E-Mail eine schriftlich dokumentierte Form der Kommunikation ist, die ĂŒber lange Zeit hinweg archiviert wird. Machen Sie Falschangaben oder geben Sie Beleidigungen von sich, kann eine E-Mail vor Gericht als schriftliches BeweisstĂŒck gegen Sie verwendet werden.
Beachten Sie, dass E-Mails, die Sie aus Ihrem Unternehmen verschicken, in der Regel vom Systemadministrator und bei Verdachtsfall auch von Ihrem Vorgesetzten gelesen werden können. Das Briefgeheimnis gilt hier nicht.